Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen. rohwedder | partner berät umfassend bei der Planung und Gestaltung der künftigen Vermögensnachfolge, z.B. durch die Konzeption von Testamenten oder Erbverträgen.
Dabei stehen die Wünsche und Vorstellungen des Mandanten im Vordergrund: im intensiven Gespräch und gemeinsam mit dem Mandanten sind in einem ersten Schritt dessen Regelungsziele herauszuarbeiten und zu definieren. Erst danach kann sich in einem zweiten Schritt die juristische Umsetzung anschließen. Nur so wird sichergestellt, dass mit den vielfältigen Instrumenten des Erbrechts, wie beispielsweise der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, die Aussetzung von Vermächtnissen oder der Einsatz eines Testamentsvollstreckers, die Vorstellung des Mandanten von der für ihn „passenden“ Erbfolge umgesetzt wird.
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