rohwedder | partner berät im Bereich des Gesellschaftsrechts insbesondere mittelständische Unternehmen und Kaufleute. Die Bandbreite unserer Tätigkeit reicht von der Beratung bei der Gesellschaftsgründung – zum Beispiel hinsichtlich der Wahl der geeigneten Rechtsform – über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Abwicklung und Auseinandersetzung von Gesellschaften.
Unsere Beratung richtet sich sowohl an Personengesellschaften (zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften) als auch an Kapitalgesellschaften (wie etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) sowie deren Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Aber auch Unternehmensgründer berät rohwedder | partner bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages.
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