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Kanzleigeschichte


Der Ursprung der Rechtsanwaltskanzlei und besonders der Schwerpunkt "Weinrecht" gehen zurück auf Rechtsanwalt Hermann Becker in Oppenheim/Rhein. Er gründete am 21. Januar 1932 in Oppenheim eine Anwaltskanzlei und betrieb diese neben dem von ihm geleiteten Weingut Adam Becker Erben, Oppenheim. Rechtsanwalt Klaus Rohwedder übernahm die Kanzlei nach dem Tod von Hermann Becker im August 1966. 1971 wurde die Kanzlei in die Landeshauptstadt Mainz verlegt; 1972 entstand durch Aufnahme der Rechtsanwälte Volker Blitz und Dr. Ortrun Lampe die Sozietät.

Rohwedder | Partner gilt als eine der führenden Mainzer Rechtsanwaltskanzleien.

Schon sehr früh erarbeitete sich Rechtsanwalt Klaus Rohwedder einen Ruf als Berater und Prozessvertreter weinrechtsbezogener Mandate (insbesondere Weinstrafrecht, Handelsvertreterrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht). Dieses Rechtsgebiet, mittlerweile federführend betreut durch Rechtsanwalt Dr. Hans Eichele, nimmt bis heute – nunmehr auch flankiert vom Markenrecht – eine zentrale Bedeutung in der Beratungstätigkeit von Rohwedder | Partner ein. Inzwischen gehören Unternehmen der Weinwirtschaft aus der gesamten Bundesrepublik, beispielsweise aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen und schwerpunktmäßig aus Rheinland-Pfalz, sowie aus dem Ausland zum Mandantenstamm von Rohwedder | Partner.

Durch ihre Tätigkeit im Hochschulzulassungsrecht und Beamtenrecht (Numerus clausus-Fälle, Prüfungsanfechtungen, Konkurrentenklagen), seit den Siebziger Jahren ein weiterer Kanzleischwerpunkt von Rohwedder | Partner, erlangte Rechtsanwältin Dr. Ortrun Lampe überregionale Bekanntheit. Nachdem Rechtsanwältin Dr. Lampe im Januar 2005 in Ruhestand getreten ist, werden diese Tätigkeitsfelder nunmehr von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mühl betreut.

Traditionell stark vertreten waren von Anfang an baurechtliche Mandate, die zunächst von Rechtsanwalt Klaus Rohwedder betreut wurden. Bei Rechtsanwalt Dr. Markus Solbach, der zuvor in einer baurechtlich orientierten Frankfurter Anwaltskanzlei tätig war, sind nunmehr privates und öffentliches Baurecht sowie Architektenrecht und Vergaberecht führend in einer Hand. Durch die Aufnahme von Rechtsanwalt Dr. Gerd Eckhardt und Rechtsanwalt Christian O. Vranckx hat Rohwedder | Partner seine Kompetenzen im Bau- und Architektenrecht weiter ausgeweitet.

Die Kanzlei nahm ab 1998 durch den Eintritt von Rechtsanwalt Dr. Hans Eichele einen signifikanten Aufschwung im wirtschaftsrechtlichen Bereich. Bedeutende und komplizierte gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Mandate wurden erfolgreich abgewickelt. Beratungs- und Prozessmandate aus den Bereichen Banken und IT sind hinzugekommen, der Bereich Weinwirtschaft hat sich zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich ausgeweitet, insbesondere auch in den Bereich der Markenverwaltung.

Seit einiger Zeit hat Rohwedder | Partner durch die Kooperation mit der Kanzlei Krebühl, Schardt, Wagner - Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, in Oppenheim das Angebot auf eine aufeinander abgestimmte Rechts- und Steuerberatung ausgeweitet. Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge ist eine für den Mandanten sinnvolle Beratung nur unter Einbeziehung der rechtlichen und steuerlichen Folgen möglich.

Rohwedder | Partner ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und umfasst mittlerweile 12 Rechtsanwälte. In den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Verwaltungsrecht sowie Bau- und Architektenrecht sind bei uns Fachanwälte tätig.