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Kanzleiphilosphie


Anwaltliche Tätigkeit bedeutet, dem Mandanten rasch eine maßgeschneiderte Lösung rechtlicher Probleme zu einem fairen Preis zu bieten. Dies ist die Philosophie von Rohwedder | Partner, und dies spiegelt sich in allen Bereichen der Tätigkeit von Rohwedder | Partner wider.

Die Anwaltstätigkeit lässt sich grundsätzlich in zwei Bereiche unterscheiden:

  1. Verfahrensvertretung, vornehmlich vor Gerichten aller Art, aber auch Vertretung bei Behördenverfahren (Stadtrechtsausschuss, Kreisrechtsausschuss), bei Schiedsbehörden, Schiedsgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanz-, Patent- und Markenämtern.
  2. Beratung der Mandanten praktisch in allen Lebenslagen und Geschäftsangelegenheiten. Beispielhaft sind zu nennen der Abschluss wichtiger und komplizierter Verträge (Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Beteiligung an Gesellschaften, Dauerschuldverhältnisse wie Arbeitsverträge, Handelsvertreterverträge, Erwerb oder Veräußerung von Grundbesitz), aber auch Auflösung und Abwicklung derartiger Verträge. Weitere Beispiele sind Beratungen im Zuge von Investitionen, Projektsteuerungen, Gestaltung neu in den Markt einzuführender Produkte, Erarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Insolvenzen.

    Man kann die Beratungstätigkeit unter den Stichworten "Streitvorbeugung", "Streitvermeidung", "Planung", "Planungsumsetzung" und "Risikoabschätzung" zusammenfassen.

Rohwedder | Partner begreift anwaltliche Tätigkeit primär als Rechtsgestaltung und Rechtsberatung. Unser Bestreben ist darauf gerichtet, möglichst früh mit den Mandanten konstruktive und dauerhafte Lösungen für (künftige) Probleme und Konfliktlagen zu entwickeln und diese rechtsverbindlich abzusichern. Im Gegensatz zu den vor allem im Raum Frankfurt niedergelassenen Großkanzleien mit zum Teil Hunderten von Rechtsanwälten übernehmen bei Rohwedder | Partner alle Anwälte auch Prozessvertretungen. Die dabei gewonnene Erfahrung fließt wiederum in die der Streitvorbereitung, Streitvermeidung und Risikoabschätzung dienende Rechtsberatung ein.

Bei der Größe unserer Sozietät ist es noch möglich, dass jeder Anwalt von den wichtigen Vorgängen in der Kanzlei Kenntnis hat. Aufgrund der überdurchschnittlichen Qualifikation sämtlicher Anwälte bei Rohwedder|Partner können wir uns sinnvoll spezialisieren, ohne dass die Eignung als "Allround-Jurist" verkümmert. Täglich besprechen wir gemeinsam Problemfälle, so dass jeder Partner auch in denjenigen Rechtsgebieten den Überblick behält, in denen er nicht spezialisiert ist. Übrigens: Fachliche Fortbildung ist gern erfüllte Pflicht für jeden von uns.

Wir halten viel von dem Prinzip, dass wir für unsere ständige Beratungsklientel die Aufgabe des Hausanwalts übernehmen. Derjenige von uns, dessen Fachgebiet den engsten Bezug zu dem Beratungsbedarf des Mandanten hat, übernimmt die laufende Beratung. Er bleibt in der Regel auch dann federführend, wenn ein anderer Partner mit Spezialkenntnissen hinzugezogen wird oder für den Mandanten ein Rechtsstreit geführt werden muss. So erreichen wir eine Kombination von Hausanwalt und dem Spezialisten, wobei es natürlich den Idealfall darstellt, dass der Hausanwalt zugleich alle oder jedenfalls die meisten Spezialgebiete des Mandanten abdecken kann.

Alle Partner treten regelmäßig vor den Gerichten auf. Wir kennen also Rechtsprechung, Gepflogenheiten und auch Eigenarten der zahlreichen Mainzer Gerichte und Richter.

Damit bietet Rohwedder | Partner kompetente Beratung für jeden, der Rechtsberatung benötigt oder einen Rechtsstreit führen muss, gleichgültig, ob es sich um eine Privatperson mit einem einzigen Fall oder um ein Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung handelt.