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Forderungseinzug


Eine leider schon klassische Situation: Sie haben Ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht und gegenüber Ihrem Kunden abgerechnet. Ihr Kunde zahlt dann nicht, und Sie ärgern sich. Sie suchen nach einer Möglichkeit, rasch und kostengünstig zu Ihrem Geld zu kommen.

Zur Realisierung von Forderungen, auf die Ihr Schuldner nicht zahlt, wird es in zunehmendem Maße notwendig, ein effektives und schnell ablaufendes Verfahren zu nutzen. Wir bieten Ihnen dazu eine maßgeschneiderte Lösung sowohl in technischer als auch personeller Hinsicht an. Sie nutzen alle Vorteile einer Sachbearbeitung „aus einer Hand“:

Sie oder Ihr Steuerberater verfügen über eine Buchführung, die Ihre Grundlage für Zahlungserinnerungen an Ihre Kunden ist. Wir können solche Buchhaltungs- und Rechnungsdaten weitgehend elektronisch weiterverarbeiten, so dass wir rasch ein anwaltliches Mahnschreiben an Ihren Schuldner schicken können (solche Mahnschreiben führen in vielen Fällen schon dazu, dass Ihr Kunde zahlt). Bleibt die Zahlung aus, können wir das gerichtliche Mahnverfahrens einleiten.

Hierbei steht Ihnen bei Rohwedder | Partner ein eingespieltes und in Inkassoangelegenheiten erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsfachangestellten zur Verfügung. Die Inkassoabteilung wird von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mühl geleitet. Sobald eine Angelegenheit durch Widerspruch/Einspruch des Schuldners in das streitige Verfahren beim dann zuständigen Zivilgericht über geht, werden die Klagebegründungen von ihm gefertigt. Sollte es sich um eine spezielle Fachmaterie (beispielsweise Werklohnforderungen in Bausachen) handeln, besteht aufgrund der fachlichen Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte von Rohwedder | Partner die Möglichkeit, dass solche Verfahren dann durch den im jeweiligen Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt betreut werden.

Das vorgerichtliche und gerichtliche Mahnwesen liegt in der Hand von erfahrenen und seit vielen Jahren in diesem Bereich tätigen Rechtsanwaltsfachangestellten. Unsere Mitarbeiterinnen, Frau Christiane Fischer und Frau Sonja Kerz sind hier Ihre Ansprechpartnerinnen. Sie bearbeiten die einzelnen Angelegenheiten, bevor sie in das streitige Verfahren übergehen.

Ist einmal ein Vollstreckungstitel erwirkt, wird die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens ebenfalls von den Sachbearbeiterinnen koordiniert und überwacht. Dabei finden die neusten rechtlichen Entwicklungen (beispielsweise die geplante Verkürzung der Frist zur erneuten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach Ablauf eines Jahres ab 2007) und die aktuellen technischen Möglichkeiten (zentraler Zugriff auf die Schuldnerkartei über Internet) regelmäßig Berücksichtigung. Wir beenden die Vollstreckung auch nicht einfach dann, wenn ein Vermögensverzeichnis vorliegt (bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung). Vielmehr werden diese Verzeichnisse sorgfältig geprüft und insbesondere nach pfändbaren Ansprüchen gegen Dritte durchforstet. Auch eine Prüfung strafrechtlicher Belange findet stets Beachtung.

Sollte der Schuldner nicht mehr aufzufinden sein, helfen häufig umfangreiche Internetrecherchen und die Zusammenarbeit mit einer Auskunftei weiter.

Wird ein Insolvenzverfahren anhängig, melden wir die Forderungen in vollständiger Höhe an und überwachen das Insolvenzverfahren über dessen Gesamtdauer. In diesen Fällen erfolgt zweimal jährlich ein Bericht, wobei auch mit geprüft wird, ob es Gründe gegen eine Restschuldbefreiung des Schuldners geben kann.

Durch die starke personelle Anknüpfung der einzelnen Verfahren können Sie regelmäßig mit den gleichen Sachbearbeitern bei Rohwedder | Partner zusammenarbeiten.

Sollten Sie darüber hinaus über die entsprechenden technischen Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen verfügen, dann können Sie Ihr Mandat über die so genannte elektronische Aktenführung über einen speziellen Internetzugang zu jeder Tages- und Nachtzeit überwachen. So kennen Sie stets den aktuellen Stand jedes einzelnen Ihrer Inkassoverfahren.

Unser Ziel ist es, durch eine schnelle und effektive Sachbearbeitung den zahlungsunwilligen Schuldnern nach Möglichkeit jedes Schlupfloch so zu verbauen, dass wir Ihrer berechtigten Forderungen zügig realisieren können.

 
  Ansprechpartner:

Dr. Mühl
Dr. jur. Ulrich Mühl