Vergaberecht
Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge hat in den letzten Jahren eine stetig größere Bedeutung erlangt; Gesetzgebung und Rechtsprechung der Vergabekammern, der nationalen Gerichte wie auch des EuGH befinden sich in ständigem Fluss, was die korrekte Beachtung der vergaberechtlichen Regelungen zusehends schwieriger werden lässt.
Insbesondere bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte drohen sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern bei Nichtbeachtung der vergaberechtlichen Regelungen große Schäden und empfindliche Nachteile, sei es durch vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren übergangener Bieter, Rückforderungen von Fördermitteln wegen schwerer Vergaberechtsverstöße oder vermeidbare Ausschlüsse aufgrund fehlerhafter Angebote.
Rohwedder | Partner berät, unterstützt und vertritt Öffentliche Auftraggeber wie auch Bieter und Projektsteuerer in allen vergaberechtlichen Fragen vor, während und nach erfolgter Auftragsvergabe, auch in den Bereichen VOL/A und VOF. Unter Rechtsanwalt Dr. Markus Solbach, auch ausgewiesen durch mehrjährige Seminartätigkeit im Vergaberecht, ist diese komplexe und schwierige Materie zu einem Beratungsschwerpunkt bei Rohwedder | Partner geworden. |
|
Ansprechpartner:

Dr. jur. Markus Solbach

Christian Oliver Vranckx
|