Das Familienrecht umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Recht des Verwandtenunterhalts, Unterhaltsansprüche der nicht verheirateten Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft und Betreuung und jeweils angrenzende Rechtsgebiete.
Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit bei rohwedder | partner stehen die Beratung und die Vertretung unserer Mandanten bei Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung von Ehepartnern und der Ehescheidung ergeben.
Besondere Bedeutung kommt insofern dem Unterhaltsrecht zu, und zwar sowohl für die Zeit der Trennung als auch für die Zeit nach der Ehescheidung. Ferner spielen Fragen der Vermögensauseinandersetzungen, nämlich das Ehegüterrecht, die Regelung der Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat sowie darüber hinausgehende Vermögensauseinandersetzungsansprüche eine wichtige Rolle.
Besonderen Wert legt rohwedder | partner auf die sorgfältige und möglichst ökonomische Handhabung des sogenannten Versorgungsausgleichs anlässlich der Ehescheidung. Wir stehen Ihnen außerdem zu weiteren Fragen des Umgangsrechts, des Sorgerechts und der Unterhaltsansprüche von Kindern zur Verfügung.
In allen genannten Bereichen verfügt rohwedder | partner über eine langjährige fachanwaltschaftlich ausgewiesene Erfahrung und wir sind sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen von Gerichtsverfahren für unsere Mandanten tätig. Dabei achten wir besonders auf die Erarbeitung von streitvermeidenden Eheverträgen im Vorfeld einer Trennung sowie von Scheidungsfolgenvereinbarungen anlässlich einer Ehescheidung.