Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge hat in den letzten Jahren eine stetig größere Bedeutung erlangt. Für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die Realisierung von Bauprojekten und die Vergabe freiberuflicher Leistungen existiert ein Regelungsdickicht, das sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter eine Vielzahl von Fallstricken bereithält.
Insbesondere bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte drohen sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern bei Nichtbeachtung der vergaberechtlichen Regelungen große Schäden und empfindliche Nachteile, sei es durch vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren übergangener Bieter, Rückforderungen von Fördermitteln wegen schwerer Vergaberechtsverstöße oder vermeidbare Ausschlüsse von Bietern aufgrund fehlerhafter Angebote.
rohwedder | partner berät, unterstützt und vertritt Öffentliche Auftraggeber wie auch Bieter und Projektsteuerer in allen vergaberechtlichen Fragen vor, während und nach erfolgter Auftragsvergabe. Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen für unsere Mandanten tätig:
• Beratung über die Notwendigkeit der Durchführung von Vergabeverfahren und bei der Wahl der richtigen Verfahrensart
• Rechtssicheres Erstellen der Verdingungsunterlagen
• Durchführung und Betreuung von Vergabeverfahren (Vornahme der Bekanntmachung, Beantwortung von Bieterfragen, Angebotswertung)
• Beratung von Bietern bei unklaren Verdingungsunterlagen, Wahrung von Bieterrechten durch rechtzeitiges Erheben von Rügen gegenüber der Vergabestelle
• Vertretung von Bietern in Nachprüfungsverfahren und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
• Fortbildungen und Inhouse-Schulungen
Unter Rechtsanwalt Dr. Markus Solbach, auch ausgewiesen durch mehrjährige Seminartätigkeit im Vergaberecht, ist diese komplexe und schwierige Materie zu einem Beratungsschwerpunkt bei rohwedder | partner geworden.